Googles Marken dürfen nicht verwendet werden

Jeder benutzt die Marke, doch die Nutzungsbedingungen verbieten es. Ohne schriftliche Vereinbarung mit Google dürfte ich weder einen Google Kalender verlinken noch ein Suchergebnis publizieren. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.

In den " Allgemeinen Nutzungsbedingungen" zur Einrichtung eines Google Kontos heisst es: "Soweit nicht anderweitig mit Google schriftlich vereinbart, geben Ihnen die Vertragsbedingungen nicht das Recht, Googles Markennamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domain-Namen und andere charakteristische Google-Zeichen zu nutzen."

Praktisch bedeutet dies, dass ich einen Google e-mail Account nicht als Teil meiner Geschäftsadresse führen darf oder einen Google Kalender nicht in meine Webseite einbinden kann. Diese Einschränkung gibt Google das Recht, solche üblichen und von Google propagierten Nutzungen jederzeit zu untersagen und auch Schadenersatz zu fordern.

Damit reiht sich die beliebte Internetmarke in den Chor der amerikanischen Rechteinhaber, welcher eine Marke einerseits aggressiv vermarktet, andererseits jederzeit Nutzungen seiner Marke widerrufen kann. Dies bedeutet Rechtsunsicherheit für alle, die die Marke Google in privaten und kommerziellen Zusammenhängen nutzen.

Interessant wird die Debatte unter dem Gesichtspunkt des Allgemeingutes. Nachdem das "Googeln" bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist, verlischt der Anspruch auf Schutzwürdigkeit. Sobald es hierzu ein erstes gerichtliches Urteil gibt, fällt die Markenpolitik wie ein Kartenhaus in sich zusammen, zumindest was im Zusammenhang mit Suchanfragen im Internet steht.

Umfeld: