Seit 1999 gibt es in Dornbirn ein Umweltleitbild und jährlich ein dazugehöriges Maßnahmenpaket, das dazu dienen soll, umweltpolitische Ziele zu erreichen. Man sollte meinen, dass in den vergangenen 22 Jahren viel Gutes passiert sein müsste.
Tatsächlich vergibt die Bürgermeisterin jedoch die Verantwortlichkeit für die Koordinierung des Umweltprogramms nach Loyalität und Steuerbarkeit und nicht nach politischer Zuständigkeit und Engagement. Die Umweltstadträtin, also ich wäre die logische Zuständige. Doch als Grüne komme ich dafür nicht in Frage, es muss ein:e ÖVPler:in sein. Daher bekommt die Energie- und Integrationsstadträtin (ÖVP) die Aufgabe.
Mit welchem Ergebnis? Hier nur drei Beispiele:
Maßnahme P3 Klimacheck: Nachdem es mir 2020 nach zähem Ringen gelungen war, einen Klimacheck ins Programm hinein zu bekommen, steht dort nun das 3. Jahr in Folge: "Prüfung, wie ein Klimacheck als Teil einer umfassenden Folgenabschätzung (Nachhaltigkeitsprüfung - Ökologie, Ökonomie, Soziales etc.) eingeführt werden kann."
Während Bregenz nach gründlicher Überlegung, in welcher Form ein Klimacheck im Verwaltungsablauf funktioniert, bereits in den Abteilungen Umwelt, Soziales und Stadtplanung damit begonnen hat und im Mai alle Abteilungen einbezieht, geschieht in Dornbirn diesbezüglich - NICHTS. Meine Proteste und mein Vorschlag "Abschluss der Prüfung und erste Implementierungsschritte für den Klimacheck als Teil einer umfassenden Folgenabschätzung für städtische Projekte" wurden ignoriert.
Maßnahme B5 wurde auf meinen Vorschlag hin wieder ins Programm aufgenommen, allerdings mit eigenartiger Schlagseite: "Bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen werden ökologische Kriterien berücksichtigt, sofern dies bei Kleinstflächen sinnvoll ist." Mein Vorschlag lautete: "Bei der Neuverpachtung oder Verlängerung von Pachtverträgen für landwirtschaftliche Flächen werden ökologische Kriterien berücksichtigt." Die Grundstücksgröße ist unerheblich. Tatsächlich geht es um städtische Grundstücke, die etliche Tausend Quadratmeter groß sind (am Dorfer Bühel, rund um den Energieplatz, im Neugrüt...) Einen Kriterienkatalog dafür habe ich selbst erarbeitet, obwohl das natürlich Aufgabe der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter wäre. Hauptsache, es gibt Argumente, NICHTS zu tun.
Bei Maßnahme V2 wurde 2020 auf meinen Vorschlag hin ergänzt, "Bypad - fahradfreundliches Dornbirn", Bypad ist ein Zertifizierungsprozess für die Gemeinden, die ihre Fahrradfreundlichkeit unter Beweis stellen wollen. Der Prozess (zuständig damals SPÖ-Stadtrat Greber) wurde nicht gestartet, auch 2021 nicht. Da hieß die Maßnahme "Zertifizierungsprozess mit Energieinstitut starten". Was steht nun 2022 im Programm? "Laufende Maßnahmen im Sinn einer fahrradfreundlichen Gemeinde". Wer weiß, was die zuständige Stadtplanungsabteilung im Sinn einer fahrradfreundlichen Gemeinde NICHT gemacht hat, welche Beschlüsse (z.B. überdachter Fahrradabstellplatz in Marktplatznähe) NICHT erledigt wurden, weiß, dass eine solche Formulierung genau NICHTS wert ist. Mein Vorschlag lautete: "Zertifizierung nach dem Label fahrradfreundliche Gemeinde des Energieinstituts" - eine klare, überprüfbare Maßnahme.
Und wer wird am Ende von der Bürgermeisterin gerügt? Die ÖVP-Programmkoordinatorin, die rückschrittliche Maßnehman ins Programm schreibt? Oder die Umweltstadträtin der Grünen, die Umweltziele erreichen will? Dreimal dürfen Sie raten.