Klimaschutzbeauftragte gesetzlich verankern

Wo der Markt versagt, muss reguliert werden. Hier ein Vorschlag, wie Betriebe umweltfreundlicher werden und dabei Prestige für Mitarbeiter und Kunden gewinnen.

Ein Klimaschutzbeauftragter sollte für Betriebe ab 50 MitarbeiterInnen oder für Kommunen verpflichtend sein.

Ihm/ihr würde die Verantwortung zuteil werden, Klimaschutzmassnahmen anzuregen und zu koordinieren. Dazu gehören:
_ Erstellung einer Energiebilanz im Betrieb / in der Gemeinde
_ Prämie für Mitarbeiter, die keinen Autostellplatz benötigen
_ Empfehlungen für's Energiesparen ausarbeiten
_ Fahrradwerkstattplatz einrichten und betreuen
_ Fahrpläne sichtbar machen
_ Car-Sharing anregen
_ Verleih von Energieverbrauchsmessgeräten

Ein Klimaschutzbeauftragter könnte ähnlich wie ein Brandschutzbeauftragter mit solchen Aufgaben beauftragt werden.

Umweltschutzbeauftragte sind in Deutschland eine Sammelbezeichnung für verschiedene Typen von Beauftragten im Themengebiet Umweltschutz. Darunter können Mitarbeiter oder von Unternehmen beauftragte Dritte verstanden werden, die mit der Wahrnehmung von Umweltfragen betraut werden. Umweltschutzbeauftragte dienen primär der Eigenüberwachung, Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich vorgegeben.

Zur Zeit gibt es im Gegensatz zu Deutschland in Österreich noch keine gesetzlichen
Bestimmungen, die zur Bestellung eines Umweltschutzbeauftragten verpflichten. Die bereits
tätigen Umweltschutzbeauftragten haben zur Zeit die Aufgabe, die für die Einhaltung der
Umweltauflagen Verantwortlichen zu unterstützen.